Gefährdungs­beurteilung der psychischen Belastung


Der Schutz der psychischen Gesundheit wurde 2013 im Arbeitsschutzgesetz besonders hervorgehoben. Das betont die gesetzliche Verpflichtung, arbeitsbedingte psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.



Neben den physischen Belastungen und Gefährdungen ist es wichtig, die sozialen Aspekte und die psychischen Belastungen ebenfalls und mit gleicher Gewichtung zu betrachten. Somit können die gesundheitlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganzheitlich beurteilt und entsprechend gestaltet werden.

Durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ergibt sich für Ihr Unternehmen die Chance, die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig erhalten Sie durch die Frage nach den Ressourcen, danach was Ihre Beschäftigten gesund hält, wertvolle Impulse für die Entwicklung Ihres Unternehmens. Das zahlt sich für alle gleichermaßen aus, für Ihr Unternehmen und auch für Ihre Beschäftigten.

Im Vergleich zur "normalen" Gefährdungsbeurteilung ist eine Einbeziehung der Beschäftigten in den Prozess der "psych. Gefährdungsbeurteilung" absolut notwendig. Nur sie selbst können genaue Aussagen dazu treffen, wie sie die vorhandenen Arbeitsbedingungen einschätzen.


 







 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Beurteilung der psychischen Belastung ein sehr wertvolles Management- und Führungsinstrument darstellt, weil systematisch Risiken wie auch Ressourcen im Unternehmen sichtbar werden.

Um jedoch aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung systematisch und zielgerichtet durchzuführen, bedarf es eines umfangreichen Hindergrundwissens, zeitlichen Ressourcen, genauen Kenntnissen zum Ablauf und Kompetenzen in der Moderation.
Weitere Informationen zur "psychischen Gefährdungsbeurteilung" erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass ich Sie in Ihrem individuellen Prozess in Ihrem Unternehmen berate und begleite.